§1 Mietobjekt
1.1. Der Vermieter versichert, dass das Mietobjekt im Eigentum des Vermieters steht. Er hat das Recht, das Mietobjekt an Dritte miet- und leihweise zu überlassen.
1.2. Der Vermieter kann bei mit gerechten Dokumenten aufweisen, dass der Vermieter der Besitzer ist.
1.3. An dem Objekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.
1.4. Das Mietobjekt darf nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters zur Nutzung an unberechtigte Dritte vermietet, verliehen oder verkauft werden.
§2 Mietzeit
2.1. Die Mietzeit beginnt mit der Ausgabe des Mietobjekts durch den Vermieter am vereinbarten Abholungsdatum und endet am vereinbarten Rückkehrdatum mit dem Wiedereintreffen des Mietobjektes an einem vom Vermieter bestimmten Aufbewahrungsort oder am vereinbarten Rückkehrort.
2.2. Sollte das Mietobjekt nicht zu dem vereinbarten Datum zurückgegeben werden, muss der Vermieter im Vorfeld unverzüglich informiert werden.
Die überschrittene Zeitspanne wird im Nachhinein zum doppelten Einzelpreis pro Tag in Zahlung gestellt und am Tag der Rückkehr verrechnet.
§3 Mietgebühr
3.1. Die Mietgebühr des Mietobjekts beträgt die oben genannte vereinbarte Summe und muss im Vorfeld vom Mieter bezahlt werden.
3.2. Sollte der Mieter die genannte vereinbarte Summe im Vorfeld nicht bezahlen, wird diese zum doppelten Einzelpreis pro Tag in Zahlung gestellt und am Tag der Rückkehr verrechnet.
3.3. Sollte der Mieter nicht in der Lage zu sein, den Betrag vor Ort zu zahlen, ist auch eine Überweisung im Nachhinein nach Absprache des Vermieters möglich.
Die benötigten Daten stehen auf der ersten Seite ganz am Ende.
§4 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden
4.1. Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, dann haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für Verlust. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
4.2. Jede Beschädigung oder Verlust soll dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt und schriftlich angezeigt werden.
§5 Identitätserkennung
5.1. Um die Identität des Mieters zu bestimmen, darf der Vermieter vor Ort um Sichtung des Personalausweises bitten.
5.2. Sollte der Mieter dem nicht zustimmen, kann der Vermieter von Mietvertrag zurücktreten und das Mietobjekt dem Mieter nicht überlassen.
5.3. Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters den Personalausweis oder andere Dokumente nicht kopieren und speichern.
§6 Standortermittlung
6.1. Das Mietobjekt wurde mit einem Gerät zur Standortermittlung ausgestattet. Dieses Gerät dient nicht zur Standortermittlung des Mieters, sondern des Mietobjekts, sodass nach Verlust des Mietobjekts dieses aufgefunden werden kann.
§7 Rücktritt
7.1. Der Vermieter und der Mieter sind zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden.
7.2. Das Mietobjekt muss sofort an dem Vermieter und den vereinbarten Rückkehrort zurückgegeben werden.
§8 Versicherungen
8.1. Für die Versicherung des Mietobjekts ist der Vermieter zuständig. Die Versicherung muss den Gesamtwert des Mietobjektes decken.
8.2. Die Versicherung erfolgt durch folgendes Unternehmen:
AXA Versicherung AG Peter Thoben
8.3. Das Mietobjekt ist als Teilkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 0€
8.4. Bei einem Schadenfall übernimmt der Mieter die Schäden.
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